
Als Aktiva (Schweiz: Aktiven) bezeichnet man die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eines Unternehmens, die entsprechend den gültigen handels- und steuerrechtlichen gesetzlichen Vorschriften einer Aktivierung unterliegen. Die Aktivierungsfähigkeit eines Vermögensgegensta...
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